Feinherb
"Halbtrocken" ist eine festgelegte Geschmacksangabe, die weinrechtlich bestimmt ist. Sie dürfen nur bis zu 12 g RZ haben. "Feinherb" ist die fünfte Geschmacksrichtung in der Weinwelt, die aber weinrechtlich keiner genauen Definition unterliegt. Es sind Weine die sich im Bereich von halbtrocken bis lieblich (18-45g) befinden können (zwischen 12 und 45 g RZ).