Kabinett
Hierbei handelt es sich um die in Deutschland und Österreich gängige Bezeichnung für eine Qualitätsstufe des Weins. Kabinettweine gehören zur niedrigsten Stufe der Prädikatsweine und umfassen alle Geschmacksrichtungen, welche jedoch nicht angereichert werden dürfen. In der Regel sind Kabinetts leichtere Weine mit einem geringeren Alkoholgehalt.